ACP / LUM

Leuchtdichtekameras

Die Anforderungen an die Beleuchtung eines Tunnels werden durch die Eigenschaften des menschlichen Auges bestimmt. Die Erkennbarkeit von Fahrzeugen und Hindernissen hängt sowohl von der Beleuchtung als auch von den Reflexionseigenschaften der Fahrbahnoberfläche und der Tunnelwände ab. Die Tunnelbeleuchtung muss so geregelt, dass Fahrer sowohl bei Tag als auch bei Nacht sich sicher dem Tunnel nähern, ihn durchfahren und verlassen können. Besonders bei der Einfahrt in den Tunnel muss ein Fahrer Hindernisse rechtzeitig erkennen und anhalten können. Die Leuchtdichte beschreibt, was Menschen als Helligkeit wahrnehmen und ist somit die maßgebliche Regelgröße für die Tunnelbeleuchtung. Über ein Objektiv in der Leuchtdichtekamera wird das zu messende Umfeld eingestellt. Licht aus diesem Umfeld trifft auf das Fotoelement der Kamera, die daraus die Leuchtdichte errechnet und über die Analogausgänge ausgibt.

Wie eine Tunnelbeleuchtung auszulegen und zu regeln ist, wird in internationalen und nationalen Richtlinien und Normen beschrieben:

Schweiz: ASTRA Richtlinien und Fachhandbuch Betriebsund Sicherheitsausrüstungen (BSA) 

Österreich: RVS 09.02 Tunnelausrüstung  

Deutschland: DIN 67524 RABT Richtlinien  für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln

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